Gutachten
Oktober 2011: Der Wissenschaftliche Dienst des Sächsischen Landtages bezweifelt in seinem Gutachten die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der „Extremismusklausel“, die von Vereinen und Projekten unterzeichnet werden muss, wenn sie Zuschüsse aus dem Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen“ erhalten möchten.
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtages
Februar 2011: Ein im Auftrag von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse erstelltes Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit der umstrittenen „Demokratieerklärung“ des Bundesfamilienministeriums.
Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
Februar 2011: Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstelltes Gutachten von Herrn Prof. Dr. jur. Fritz Ossenbühl kommt zu dem Schluss, die umstrittene „Demokratieerklärung“ des Bundesfamilienministeriums sei rechtmäßig. Allerdings stellt auch dieses Gutachten die Interpretationsbedürftigkeit der in Rede stehenden Teile des Demokratiebekenntnisses fest und regt eine Neuformulierung an.
Das Gutachten steht leider online nicht als Download zur Verfügung.
November 2010: In dem Gutachten „Zur Zulässigkeit der ‚Extremismusklausel‘ im Bundesprogramm ‚Toleranz fördern – Kompetenz stärken‘“ übt der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Humboldt-Universität starke Bedenken an der Rechtmäßigkeit der Klausel.
Material zum Aktionstag am 1. Februar 2011
Hinweise des BMFSFJ zur Umsetzung und Anwendung der Klausel (pdf)
Banner des Aktionstages zum Einbinden auf die eigene Homepage
Bild zum Erstetzen des eigenen Facebook-Profilbildes, um auf den Aktionstag aufmerksam zu machen